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  #1  
Alt 08.05.2007, 06:27
Luna
 
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Stalker: Berufungsprozess beginnt

Zitat:
Bis heute scheint der Stalker von Rettert uneinsichtig zu sein.

Zumindest klingeln in der 400-Seelen-Gemeinde am südlichen Rand des Rhein-Lahn-Kreises nach wie vor die Telefone - und das seit 3 Jahren.

Ob der 32-jährige Oliver P. nun zumindest für die Anrufe büßen muss, die ihm bis zum Herbst vergangenen Jahres nachgewiesen werden konnten, entscheidet die 13. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts in der Berufungsverhandlung am Mittwoch, 09. Mai.

Der Prozess gegen den Leipziger beginnt um 9 Uhr, Saal 48.

Oliver P. war bereits im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Diez zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, befindet sich aber aufgrund der Berufung nach wie vor auf freiem Fuß.

Und einige Retterter Bürger sind nach wie vor Telefonterror ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob auch diese Anrufe auf das Konto des Stalkers gehen. (bal)

Rhein-Lahn-Zeitung, 08.05.2007
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  #2  
Alt 09.05.2007, 11:55
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Mutmaßlicher Stalker erneut vor Gericht

Zitat von SWR:
Ein 33-jähriger Leipziger muss sich derzeit in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Ihm wird vorgeworfen die Einwohner in Rettert im Rhein-Lahn-Kreis mit Telefonanrufen terrorisiert zu haben.

Laut Anklage hat der Sachse seine Opfer, die er größtenteils gar nicht kannte, bedroht und beschimpft.

Im ersten Prozess hatte das Amtsgericht Diez/Lahn den arbeitslosen Maurer im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter hatte damals gesagt, der Angeklagte habe das Telefon zur Waffe gemacht. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann über ein Jahr lang rund 40 Haushalte in der Taunusgemeinde Rettert mit täglich bis zu 100 Telefonanrufen belästigt, um einer Bekannten nachzustellen, die aus Sachsen in das Dorf gezogen war.

Mit dem Urteil lag das Gericht über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zweieinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung hatte sich im Prozess für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Mann für Taten verantwortlich

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der arbeitslose Maurer für seine Taten verantwortlich. Der 33-Jährige hatte auch während des Prozesses einen Großteil der Taten zugegeben und sich bei den Opfern entschuldigt. Gegen die vom Gericht verhängte Haftstrafe legte er dann allerdings Berufung ein und blieb so auf freiem Fuß. In der Zwischenzeit belästigte er erneut Einwohner von Retters mit unzähligen Telefonanrufen
.
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  #3  
Alt 09.05.2007, 13:57
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Stalker von Rettert räumt Vorwürfe ein

Zitat von SWR:
In der Berufungsverhandlung gegen den sogenannten Stalker von Rettert vor dem Landgericht hat der 32 jährige am Vormittag einen Großteil der Vorwürfe eingeräumt. Der arbeitslose Maurer gab aber an, dass die Opfer des Telefonterrors eine Mitschuld an den Vorfällen hätten. Sie hätten ihn nicht ausreden lassen und zum Teil auch beschimpft. Die Verhandlung wurde unterbrochen. Es müssten weitere Beweise gesammelt und ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt werden, so die Richter. Der Mann aus Leipzg hatte jahrelang mehrere Familien in Rettert mit Telefonanrufen belästigt, nachdem eine Bekannte von ihm dorthin gezogen war. Das Amtsgericht Diez verurteilte ihn deshalb im vergangenen November zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Dagegen legte der 33-Jährige Berufung ein. Er empfinde die Strafe als zu hart, erklärte er heute vor Gericht.
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  #4  
Alt 09.05.2007, 15:30
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Prozess um Telefonterror ausgesetzt

Zitat von SWR:
Der Berufungsprozess gegen einen 33-jährigen Leipziger, der sich wegen anhaltenden Telefonterrors im Taunusort Rettert (Rhein-Lahn-Kreis) erneut vor Gericht verantworten muss, ist wenige Stunden nach Beginn ausgesetzt worden.

Es müssten noch zwei psychiatrische Gutachten über den arbeitslosen Maurer eingeholt werden, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Koblenz. Zudem sollen noch Speicherchips von Mobiltelefonen des Mannes ausgewertet werden. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist noch unklar.

Der geständige Mann soll mehrere Familien in dem Dorf fortwährend mit Telefonanrufen belästigt haben, obwohl gegen ihn diesbezüglich bereits eine einstweilige Unterlassungsverfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt worden war. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat er in 3.481 Fällen gegen diese Anordnung verstoßen. Zwischen August 2004 und August 2005 soll er ein Ehepaar 1.566 Mal und ein anderes 1.915 Mal angerufen haben, um einer Bekannten nachzustellen, die aus Sachsen in das Dorf gezogen war. Der arbeitslose Maurer war deshalb im November 2006 vom Amtsgericht Diez unter anderem wegen mehr als 3.000 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein.

Beschuldigter klagt über ungerechte Behandlung

Bei Prozessbeginn klagte der Mann aus dem Raum Leipzig über eine ungerechte Behandlung. "Ich kann die Härte des Urteils nicht nachvollziehen. Ich war beleidigt worden, darauf habe ich reagiert", sagte er. Zugleich erklärte er jedoch: "Ich habe damals auf die Provokationen falsch reagiert." Er sei nun in psychotherapeutischer Behandlung und habe seine Probleme besser im Griff. Die Nebenklägerin, eine 48 Jahre alte Frau, sagte am Rande der Verhandlung, erst kürzlich sei sie erneut von dem "Stalker" durch einen Anruf belästigt worden. Sie glaube ihm nicht, dass er seine Taten bereue und es nicht wieder tun wolle.
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  #5  
Alt 09.05.2007, 18:58
Archiduct
 
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AW: Stalker: Berufungsprozess beginnt

Hier noch ein Video, wenn auch der heute gefällte Beschluss hier noch keine Berücksichtigung findet:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/16/0,4070,5277680-5,00.html
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  #6  
Alt 10.05.2007, 13:22
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Pressemitteilung

Zitat von LG Koblenz:
Strafsache gegen Oliver P.: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Koblenz



Präsident des Landgerichts Koblenz

-Justizpressestelle -



09. Mai 2007

Pressemitteilung in der Strafsache gegen Oliver P. wegen Beleidigung u.a.

Aktenzeichen: 2020 Js 34338/04- 13 Ns – Landgericht Koblenz

Hauptverhandlungstermin: 09.05.2007

Das Landgericht Koblenz – 13. Strafkammer – hat heute über die Berufung des Angeklagten Oliver P. gegen ein Urteil des Amtsgerichts Diez verhandelt und die Aussetzung der Hauptverhandlung beschlossen. Nach Auffassung der Strafkammer bedarf es weiterer Ermittlungen, die vor einer erneuten Verhandlung durchgeführt werden sollen. Ein neuer Hauptverhandlungstermin ist noch nicht bestimmt. Über den Fall war in den Medien bundesweit berichtet worden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat dem heute 33 Jahre alten Angeklagten aus dem Raum Leipzig unter anderem zur Last gelegt, in 3.481 Fällen gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) verstoßen zu haben. Der Angeklagte, gegen den im Zivilrechtswege eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz auf Unterlassung erwirkt worden war, soll unter Missachtung dieses gerichtlichen Verbotes fortwährend Einwohner des Ortes Rettert im Rhein-Lahn-Kreis mit Telefonanrufen belästigt haben. Im Zeitraum zwischen dem 28.08.2004 und dem 11.08.2005 habe der Angeklagte ein Ehepaar in dem Ort insgesamt 1.566 Mal und ein anderes Ehepaar insgesamt 1.915 Mal angerufen. Gegenstand der Anklage sind weiter eine Bedrohung sowie Beleidigungen in fünf Fällen, die der Angeklagte – in einigen Fällen gegenüber Beamten der Polizeiinspektion in Diez/Lahn – am Telefon ausgesprochen haben soll. Das Amtsgericht – Schöffengericht - Diez hat den Angeklagten wegen dieser Taten durch Urteil vom 02.11.2006 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Angeklagten, über die heute verhandelt worden ist.

Die Strafkammer des Landgerichts Koblenz, die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt ist, ist nach mehrstündiger Hauptverhandlungsdauer zu der Auf-fassung gelangt, dass es vor einer abschließenden Entscheidung über das Rechtsmittel weiterer Beweiserhebungen bedarf. Insbesondere sollen noch die Speicherchips von Mobiltelefonen des Angeklagten ausgewertet werden, um ein vollständigeres Bild über das angeklagte Tatgeschehen gewinnen zu können. Da derzeit nicht abzusehen ist, zu welchem Zeitpunkt diese weiteren Ermittlungen abgeschlossen sein werden, hat die Strafkammer die Hauptverhandlung durch Beschluss ausgesetzt. Über die Berufung des Angeklagten wird deshalb in einem neuen Termin verhandelt werden, der noch nicht feststeht.

Ein neuer Hauptverhandlungstermin wird der Presse rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Die kürzlich in Kraft getretene Strafvorschrift in § 238 des Strafgesetzbuchs zur Strafbarkeit von Nachstellungen („Stalking“) ist für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung, weil dieser Straftatbestand erst seit dem 31.03.2007 geltendes Recht ist und Strafvorschriften keine rückwirkende Anwendung finden.



Weitere Information:

Dr. Tilman von Gumpert, RLG

Telefon (0261) 102 1509

Telefax (0261) 102 1503
Landgericht Koblenz
- Pressestelle -
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/...bb63b81ce4.htm
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  #7  
Alt 15.05.2007, 08:21
Tosca
 
Beiträge: n/a
Stalking-Prozess in der Berufung ausgesetzt

Printausgabe vom 11.05.2007/Höchster Kreisblatt

Zitat:
Rhein-Lahn. Das Verfahren gegen den 33 Jahre alten Oliver P., der von einem Diezer Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war, wurde von der 13. Strafkammer am Koblenzer Landgericht am ersten Tag der Berufungsverhandlung ausgesetzt. Nach Auffassung der Richter bedarf es nunmehr weiterer Ermittlungen, bevor eine neue Verhandlung durchgeführt wird.

Der 33-Jährige aus dem Raum Leipzig hatte im Zeitraum von 28. August 2004 bis 11. August 2005 in 3481 Fällen fortwährend Einwohner des Ortes Rettert im Rhein-Lahn-Kreis telefonisch belästigt. Er rief ein Ehepaar 1566 Mal und ein anderes Ehepaar 1915 Mal an. Weiterhin beleidigte und bedrohte der Mann in fünf Fällen Beamte der Polizeiinspektion in Diez. Auf dem Zivilrechtsweg war dem Angeklagten per einstweiliger Verfügung untersagt worden, die Ehepaare in jeglicher Art und Weise zu kontaktieren. Die 13. Strafkammer am Koblenzer Landgericht hatte sich nun mit der Berufung des Angeklagten auseinander zu setzen. Nach mehrstündiger Hauptverhandlung sind die Richter zur Auffassung gelangt, dass es vor einer abschließenden Entscheidung weiterer Beweismittel bedarf. So sollen noch die Speicherchips von Mobiltelefonen des Angeklagten ausgewertet werden, um ein vollständiges Bild über das angeklagte Tatgeschehen gewinnen zu können. Da die Nachermittlungen einiger Zeit bedürfen, wurde das Verfahren ausgesetzt.

Ein neuer Termin wird bekannt gegeben. Bei dem bundesweit bekannt gewordenen Verfahren gegen den 33-Jährigen ist der seit 31. März in Kraft getretene Straftatbestand von „Nachstellungen“ (Stalking) noch nicht geltend gemacht worden, weil diese Strafvorschrift keine rückwirkende Anwendung finden kann. (bb)
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  #8  
Alt 04.07.2008, 13:05
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AW: Stalker: Berufungsprozess beginnt

Zitat:
Bewährung für Stalker

Der so genannte Stalker von Rettert ist vom Landgericht Koblenz zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Zu Gunsten des Angeklagten sprechen das Geständnis, seine Einsicht und Reue und das er sich bei seinen Opfern entschuldigt hatte, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Nach der Verkündung zeigten sich die Opfer des Stalkers unzufrieden. Mit einer milderen Strafe als in der ersten Instanz hatten viele zwar gerechnet, aber nicht mit einer Bewährung. Einige Befürchten, dass der 34jährige Anrufer aus Leipzig nun wieder zum Telefon greifen wird. Zwischen 2004 und 2006 hatte der Angeklagte Familien in Rettert mehrere hundert mal am Tag grundlos angerufen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz überlegt nun ob sie gegen das Urteil Revision einlegen wird.
Quelle: SWR


Zitat:
Eineinhalb Jahre auf Bewährung

Strafe für 3500 Anrufe

Ein Mann, der eine Taunusgemeinde mit tausenden Telefonanrufen terrorisiert hat, ist bei einem Berufungsprozess mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Urteil des Landgerichts Koblenz lautete auf eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und lag damit deutlich unter dem Richterspruch der Vorinstanz, der eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten vorgesehen hatte.

Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um auf den 34 Jahre alten Angeklagten einzuwirken, sagte der Richter. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gefordert, das vorherige Urteil des Amtsgerichts Diez zu bestätigen.

Der Angeklagte aus Leipzig hatte zugegeben, zwischen August 2004 und August 2005 mehrere Familien aus dem Taunusort Rettert mit fast 3500 Anrufen belästigt zu haben. Ausgangspunkt für den Telefonterror war, dass der Mann einer Bekannten nachstellte, die in den Ort gezogen war.
Quelle: n-tv
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  #9  
Alt 29.12.2008, 15:49
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Mobiltelefone verschlampt

Dem Videotext des SWR ist heute zu entnehmen, dass zwei von der Leipziger Polizei im Dezember 2006 beschlagnahmte Handys bereits seit einem Jahr 'verschwunden' sind. Samt Auswertungsprotokoll
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