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Ein neues Projekt unter neuer Leitung findet sich bei www.stalking-forum.de Hilfe gibt es u.a. auch bei der Deutschen Stalking-Opferhilfe (DSOH) e. V. www.deutsche-stalkingopferhilfe.de |
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#1
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Abmahnung per Mail gültig?
Hallo,
wisst Ihr, ob ich "ES" auch per Mail mitteilen kann, dass ich keinen Kontakt zu ihm wünsche. Zählt das oder ist ein Einschreiben mit Rückschein besser? LG, Lotti |
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#2
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AW: Abmahnung per Mail gültig?
Ich würde Einschreiben mit Rückschein wählen. Weil, da kann ES den Erhalt nicht abstreiten. Mails müssen nicht ankommen, können angeblich ungelesen gelöscht werde....
Würde es ganz klar fomulieren, gleich unter Ankündigung von rechtsmitteln. Gruß Marcela |